In diesen einfachen Schritten kommen Sie zu Ihrer individuellen Physiotherapie:
(1) Zuweisung durch den behandelnden Arzt
Um eine physiotherapeutische Behandlung in Anspruch zu nehmen, ist immer eine Überweisung von Ihrem behandelnden Arzt erforderlich. Diese sollte eine Diagnose sowie die Häufigkeit und Dauer der Behandlungen beinhalten.
Für eine spätere Rückverrechnung mit Ihrer Krankenkasse ist je nach Kasse sowie Abstand zur letzten in Anspruch genommenen Therapieserie eine chefärztliche Bewilligung notwendig.
Für eine präventive Behandlung ist keine Zuweisung erforderlich. Eine Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse ist dann allerdings nicht möglich.
(2) Terminvereinbarung
persönlich oder per Telefon
(3) Genehmigung durch die Krankenkasse
- Als Wahltherapeut behandle ich Patienten aller Kassen
- Das Ansuchen um Bewilligung der Kostenrückerstattung, des Vertragstarifes erledige ich gerne für Sie
(4) Behandlung
Bringen Sie zu Ihrer Behandlung die Ärztliche Überweisung und eventuelle vorhandene, aktuelle Befunde mit. Zur einer besseren Entspannung ist eine bequeme Kleidung von Vorteil.
(5) Ausstellung meiner Honorarnote
(6) Kostenrückerstattung
Mit der Honorarnote, dem Originalverordnungsschein und dem Ansuchen um Kostenrückerstattung können Sie bei Ihrem Kostenträger den Kassenanteil rückerstattet bekommen. Dieser unterscheidet sich vom Honorar, sodass ein Selbstbehalt entsteht.